Satzung
Angelsportverein "ASV Pinn-Wipp e.V." in Dorsten Holsterhausen
§1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Geschäftsjahr des Vereins(1) Der im Jahre 1930 gegründete Verein trägt den Namen „Angelsportverein Pinn-Wipp e.V.“ (kurz „ASV Pinn-Wipp e.V.“).
(2) Er hat seinen Sitz in Dorsten und ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts unter der Registernummer VR 13202 eingetragen.
(3) Gerichtsstand ist für alle Parteien ausschließlich das Amtsgericht Dorsten bzw. das Landgericht Essen.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
(a) die Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern,
(b) die Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf den Fischbestand der Vereinsgewässer,
(c) die Durchführung pflegerischer Maßnahmen zur Unterstützung von Flora und Fauna an und in den Vereinsgewässern zur Sicherung des Erholungswertes für Mensch und Tier,
(d) die Beratung und Förderung der Mitglieder in allen mit dem Erreichen des Vereinszwecks zusammenhängenden Angelegenheiten,
(e) die Förderung der Vereinsjugend,
(f) die Durchführung von Schulungsmaßnahmen und
(g) die Zusammenarbeit mit Organisationen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(5) Der Verein verhält sich in Fragen der Parteipolitik, der Religion und der Volkszugehörigkeit neutral.
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