Mitglied werden

Aufnahmemodalitäten und Mitgliedsbeiträge

Liebe Angelfreundinnen und Angelfreunde,
wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft unseres „ASV Pinn-Wipp e.V.“ interessieren und würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen. Voraussetzungen für Ihre Aufnahme in den Verein sind

- freie Aufnahmekapazitäten,
- Unbescholtenheit (insbesondere im Zusammenhang mit Jagd- und Fischereifrevel),
- die Einverständnis aller gesetzlicher Vertreter bei Jugendlichen,
- ein ordnungsgemäß, d.h. gänzlich ausgefülltes Aufnahmeformular sowie
- die Vollständigkeit der im Zusammenhang mit dem Aufnahmeformular einzureichenden Anlagen (2 Passbilder, Kopie der Sportfischerprüfungsurkunde, beidseitige Kopie des gültigen Fischereischeins bei aktiver Vereinsmitgliedschaft, beidseitige Kopie des Personalausweises).

Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag senden Sie bitte an die im Aufnahmeformular hinterlegte Adresse. Die Erstellung der Vereinspapiere dauert in der Regel ca. 14 Tage. Selbstverständlich garantieren wir, dass persönliche Daten mit äußerster Sorgfalt behandelt und sicher gespeichert werden. Wir geben keine Daten an Dritte weiter. Mit Aufnahme in den Verein werden die Satzung sowie die Vereins- und Gewässerordnung anerkannt und für verbindlich erklärt. Eine Übersicht über die zu entrichtenden Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge ist nachfolgend dargestellt.

Aufnahmeantrag Download

Das Aufnahmeantragsformular des "ASV Pinn-Wipp e.V." können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.

Aufnahmegebühr

Jugendliche zahlen in Abhängigkeit des Alters keine oder nur eine geringe Aufnahmegebühr sowie einen geringen Jahresbeitrag. Credo der Vereinsarbeit ist, dass mindestens die seitens der Jugendlichen eingezahlten Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge im Jahresverlauf wieder gänzlich an die Jugendgruppe zur Durchführung von Aktivitäten zurückfließen. Für direkte Familienangehörige wird die unten aufgeführte Aufnahmegebühr um 20 % für die gesamte Familie ab Eintrittsdatum reduziert. Regelungen hinsichtlich einer zu entrichtenden Wiederaufnahmegebühr werden nach Ermessen des Vorstandes getroffen. Passive Vereinsmitglieder zahlen den halben Jahresbeitrag eines aktiven Vereinsmitglieds und sind von der Ableistung der Arbeitsdienste für die Dauer der passiven Mitgliedschaft befreit.Nachfolgend aufgeführte Aufnahmegebühren müssen altersabhängig bei Eintritt in den Verein (einmalig) entrichtet werden:

Erwachsene
150,00 €
Jugendliche*
50,00 €
Kinder*
0,00 €





*) Kinder: 0-13 Jahre / Jugendliche: 14-18 Jahre

Jahresbeitrag Vereinsgewässer

Alle aktiven Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, mit der Entrichtung des Jahresbeitrages an den Vereinsgewässern "Blauer See" sowie der "Lippe" (Teilbereich) zu angeln. Hierfür werden nachfolgend aufgeführte Jahresbeiträge zum 15.10. eines jeden Jahres per Lastschriftmandat eingezogen:

Erwachsene
90,00 €
Jugendliche*
45,00 €
Kinder*
25,00 €
Ehrenmitglieder
45,00 €



*) Kinder: 0-13 Jahre / Jugendliche: 14-18 Jahre

Jahresbeitrag LFV-Gewässer (optional)

Alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, einen Jahres-Fischereierlaubnischein für die Gewässer des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. zu erwerben. Nachfolgend sind Kosten für den Bezug des Fischereierlaubnisscheins aufgeführt. Ist eine postalische Zusendung zum 01.01 eines jeden Jahres gewünscht, wird hierfür eine Umlage in Höhe von 3,-€ erhoben.

Erwachsene
30,00 €
Jugendliche*
30,00 €
Kinder*
30,00 €
Ehrenmitglieder
30,00 €



*) Kinder: 0-13 Jahre / Jugendliche: 14-18 Jahre

außerdem...

Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, gewässerspezifisch über die Art, die Anzahl und das Gewicht der selbst oder durch mitgeführte Gastangler erbeuteten und dem Gewässer entnommenen Fische eine Fangstatistik zu führen. Alle Vereinsmitglieder haben die Möglichkeit, ihre Fangstatistik im internen Mitgliederbereich der Homepage anzulegen und nach freiem Bedarf zu ergänzen oder zu ändern.
Eine Übermittlung der Fangergebnisse und Entnahmemengen hat von allen aktiven Vereinsmitgliedern oder passiven Vereinsmitgliedern mit einem Fischereierlaubnisschein der LFV-Gewässer spätestens zum 15. September eines jeden Jahres zu erfolgen. Ausschließlich auf Antrag beim Vorstand und nach erfolgter Genehmigung können die Fangergebnisse in Papierform übermittelt werden. Die nicht rechtzeitige Abgabe der Fangergebnisse wird mit einem Leistungsbeitrag in Höhe von 30,00 € belegt.

Weiterhin besteht für aktive Vereinsmitglieder i.d.R. die Pflicht zur Ableistung von zur Zeit fünf Arbeitsstunden pro Kalenderjahr, die zur Pflege bzw. Wiederherstellung eines ansehnlichen Gewässerzustandes dienen. Die Arbeitsstunden sind hierbei an einem der seitens des Vorstandes festgesetzten Termine abzuleisten. Angeboten werden mindestens zwei Samstagvormittage je Kalenderjahr, die zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres bekannt gegeben werden.
Von der Arbeitsleistung freigestellt sind Kranke (zur Freistellung ist die Vorlage des Krankenscheins bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig), Schwerbehinderte mit mindestens 50 % Schwerbehindertengrad, aktive Angelberechtigte ab Vollendung des 65 oder vor Vollendung des 12. Lebensjahres sowie passive Vereinsmitglieder.
Die Arbeitsstunden werden bei Nichtableistung mit einem Leistungsbeitrag von jeweils 10,00 € je Arbeitsstunde verrechnet. Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr halbiert sich der angegebene Betrag.