Gastkarten Informationen
Wir heißen Gastangler herzlich Willkommen!
Ab dem Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 16. Juni 2001 ist es ausschließlich Vereinsmitgliedern möglich, Gastkarten für Familienangehörige, Freunde und Verwandte für das Vereinsgewässer „Blauer See“ käuflich zu erwerben. Für die Verbandsgewässer können wir keine Gastkarten ausstellen! Voraussetzung für den Erwerb einer Gastkarte ist hierbei eine aktive Mitgliedschaft des Vereinsmitglieds sowie der Besitz eines gültigen Fischereischeins (Vereinsmitglied und Gastangler). Die Ausgabe an Gastkarten erfolgt ausschließlich an Vereinsmitglieder und ist insbesondere aus den Erfahrungen begründet, die wir in der vergangenen Zeit mit Gastanglern an unserem Gewässer gemacht haben, die keinen „Vereinsbezug“ hatten. Wir schätzen den persönlichen Kontakt unserer Vereinsmitglieder untereinander sehr, da auch unsere Mitgliederzahl überschaubar ist. Mit der Ausgabe von Gastkarten an "fremde" Personen würde diese persönliche Note innerhalb unseres Vereins verloren gehen.
Die Beangelung des "Blauen Sees" kann somit ausschließlich in Begleitung des antragstellenden Vereinsmitglieds des "ASV Pinn-Wipp e.V.“ erfolgen, das gleichzeitig die Aufsicht und Verantwortung für den betreffenden Gastangler übernimmt. Generell gelten auch für jeden Gastangler die Bestimmungen der Satzung sowie der bestehenden Vereins- und Gewässerordnung.
Die Beangelung des "Blauen Sees" kann somit ausschließlich in Begleitung des antragstellenden Vereinsmitglieds des "ASV Pinn-Wipp e.V.“ erfolgen, das gleichzeitig die Aufsicht und Verantwortung für den betreffenden Gastangler übernimmt. Generell gelten auch für jeden Gastangler die Bestimmungen der Satzung sowie der bestehenden Vereins- und Gewässerordnung.
Verstöße des Gastanglers gegen diese Bestimmungen als auch Überschreitungen der angegebenen Angelzeit werden wie eigene Verstöße des Vereinsmitglieds gegen diese Bestimmungen behandelt. Zur Sicherstellung der Einhaltung der vereinsinternen Bestimmungen mitgeführter Gastangler bedeutet dies, dass ausschließlich im direkten Einwirkungsbereich des Vereinsmitglieds mitgeangelt werden darf. Das Begleiten mehrerer Gastangler ist unter Beachtung der o.a. Prämisse ohne weiteres möglich. Der vom Gastangler gefangene und dem Gewässer entnommene Fisch ist innerhalb der Fangstatistik des ihn begleitenden Vereinsmitglieds zu berücksichtigen.
Eine Bestellung von Gastkarten kann ausschließlich im Mitgliederbereich für unsere Vereinsmitglieder erfolgen. Die Tagesgebühr für eine Gastkarte beträgt 15,00 € (Gültigkeitsdauer 24 h).
Der Vorstand wünscht allen Gastanglern eine erfolgreiche Fischwaid und unzählig schöne Stunden am Wasser!
Eine Bestellung von Gastkarten kann ausschließlich im Mitgliederbereich für unsere Vereinsmitglieder erfolgen. Die Tagesgebühr für eine Gastkarte beträgt 15,00 € (Gültigkeitsdauer 24 h).
Der Vorstand wünscht allen Gastanglern eine erfolgreiche Fischwaid und unzählig schöne Stunden am Wasser!
Bei der Überweisung trage bitte im Verwendungszweck die Gaskartennummer ein.