Änderung Leistungsbeitrag Pflichtarbeitsstunden

Beschluss auf Jahreshauptversammlung 2024

31.01.2024 - Liebe Vereinsmitglieder, gemäß Beschluss auf der Jahreshauptversammlung wurde §2 der Vereins- und Gewässerordnung geändert:


§?2 Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge

Alt:

(4) Werden die gemäß §?3 (8) dieser VuGo aufgeführten Pflichtarbeitsstunden nicht abgeleistet, hat das Vereinsmitglied einen Leistungsbeitrag von jeweils 10,- Euro pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde zu erbringen. Für Jugendliche halbiert sich der angegebene Betrag.

Neu:

(4) Werden die gemäß § 3 (8) dieser VuGo aufgeführten Pflichtarbeitsstunden nicht abgeleistet, hat das Vereinsmitglied einen Leistungsbeitrag von jeweils 20,- Euro pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde zu erbringen. Für Jugendliche halbiert sich der angegebene Betrag


Die aktualisierte Vereins- und Gewässerordnung kann über die Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden.


Petri Heil

Der Vorstand