Änderung Leistungsbeitrag Pflichtarbeitsstunden
Beschluss auf Jahreshauptversammlung 2024
31.01.2024 - Liebe Vereinsmitglieder, gemäß Beschluss auf der Jahreshauptversammlung wurde §2 der Vereins- und Gewässerordnung geändert:
Alt:
(4) Werden die gemäß §?3 (8) dieser VuGo aufgeführten Pflichtarbeitsstunden nicht abgeleistet, hat das Vereinsmitglied einen Leistungsbeitrag von jeweils 10,- Euro pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde zu erbringen. Für Jugendliche halbiert sich der angegebene Betrag.
Neu:
(4) Werden die gemäß § 3 (8) dieser VuGo aufgeführten Pflichtarbeitsstunden nicht abgeleistet, hat das Vereinsmitglied einen Leistungsbeitrag von jeweils 20,- Euro pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde zu erbringen. Für Jugendliche halbiert sich der angegebene Betrag
Die aktualisierte Vereins- und Gewässerordnung kann über die Homepage heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Petri Heil
Der Vorstand